AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wonsak Kohlensäure Service GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wonsak Kohlensäure Service GmbH

Für alle Arten der Lieferung und Leistung geltende Bestimmungen

1.1 Anwendungsbereich
1.1.1 Lieferungen und Leistungen durch Wonsak erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Wonsak Ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.1.3 Dieses Dokument bildet zusammen mit allen anderen Dokumenten, die zwischen Wonsak und dem Kunden vereinbart wurden, die ungeteilte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien, in Bezug auf die Lieferung von Waren und / oder Dienstleistungen durch Wonsak an den Kunden. Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt, die von Wonsak an den Kunden bekannt gemacht wurden.

1.2 Preise / Preisänderungen
Angebote durch Wonsak sind freibleibend. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflichten von Wonsak ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von Wonsak maßgebend. Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Wonsak Preisliste exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben.

1.3 Zahlungsbedingungen
1.3.1 Zahlungen sind bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu bewirken, sofern es sich nicht um einen Barverkauf handelt. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen. Der Aufrechnungsausschluss gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
1.3.2 Das Bestimmungsrecht des Kunden, welche Forderungen durch Zahlungen des Kunden erfüllt werden, wird zugunsten der gesetzlichen Tilgungsregelung des § 366 Abs. 2 BGB abbedungen.

1.4 Lieferung
1.4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Transport- und sonstige Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Firmensitzes von Wonsak auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Im Falle der Selbstabholung der Ware durch den Kunden hat dieser keinerlei Ansprüche aus einem etwaigen Gefälligkeitsverhältnis, soweit Wonsak bei dem Verladen behilflich ist

1.4.2 Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind. Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.

1.4.3 Wonsak ist zu Teillieferungen berechtigt. Wonsak ist außerdem berechtigt, ihre Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen. Der Kunde hat lediglich die Versandkosten zu tragen, die im Falle der Gesamtlieferung der bestellten Ware angefallen wären.
1.4.4 Wonsak ist nicht für Liefermängel verantwortlich, es sei denn, Wonsak wurde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung vom Kunden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass es nicht möglich oder zumutbar war, Wonsak innerhalb dieser Zeitperiode in Kenntnis zu setzen, und Wonsak wurde vom Kunden in einem solchen Fall so schnell wie unter den Umständen möglich benachrichtigt, in jedem Fall innerhalb von 5 Arbeitstagen nachdem der Kunde Kenntnis von dem Vorfall erhalten hat oder es erwartet werden kann, dass er von dem Schadensfall Kenntnis erhalten hat.

1.4.5 Wenn Wonsak im Einklang mit Ziffer 1.4.4 über Defizite, Verluste, Schäden oder sonstige Diskrepanzen bei den Lieferungen in Kenntnis gesetzt wurde, kann Wonsak nach eigenem Ermessen die Defizite, Verluste, Schäden oder Diskrepanzen durch kostenfreie Nachlieferungen oder Kostenerstattung oder einen entsprechenden Preisnachlass für die Lieferung beheben.
1.4.6 Wenn die Lieferung nicht vollständig aufgrund einer Handlung oder Unterlassung durch den Kunden erfolgen kann, werden solche Lieferungen als geliefert erachtet, und Wonsak ist berechtigt, die Kosten für abgebrochene Lieferungen oder Teillieferungen sowie die Lagerung der Waren bis zur Lieferung in Rechnung zu stellen.

1.4.7 Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig ab, wird die durch die Nichtabnahme entstandene Wartezeit, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, mit 50,- € je angefangene 30 Minuten in Rechnung gestellt. Bei Nichtabnahme der Ware durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, wird die Ware als geliefert erachtet. Wonsak ist berechtigt, die Kosten der abgebrochenen (Teil)- Lieferung sowie die Kosten der Lagerung der Waren bis zur endgültigen Lieferung in Rechnung zu stellen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
1.4.8 Bei der Lieferung von Flüssigkohlensäure und Propan bezieht sich die Mengenangabe auf kg. Bei allen anderen Gasen bezieht sich die Mengenangabe „m³“ auf einen Gasezustand von 15° Celsius und 1 bar. Bei der Lieferung von Trockeneis ist das Abgangsgewicht ab Produktionswerk maßgebend und bindend. Mögliche Verluste durch Transport und / oder Schneiden sind vom Kunden zu tragen. Eine bestimmte Größe von einzelnen Trockeneisblöcken oder Scheiben kann nicht garantiert werden.

1.5 Gewährleistung/Beanstandung
1.5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Wonsak Ware handelsüblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 24 Monaten. Die Frist beginnt mit der Anlieferung der Ware. Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Wonsak nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität Gewähr.

1.5.2 Der Inhalt der vereinbarten Spezifikation der Ware oder ein etwaiger ausdrücklich vereinbarter Verwendungszweck begründen keine Garantien, Zusagen oder Zusicherungen. Das Eignungs- und Verwendungsrisiko obliegt ausschließlich dem Käufer.
1.5.3 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Wonsak gemäß § 478 BGB bestehen nur im Rahmen des gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechts.
1.5.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer 1.6.

1.5.6 Ist ein Mangel gegeben, kann die Wonsak GmbH diesen nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Dem Kunden steht kein Recht zur Minderung zu, solange der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachgekommen wird. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist. Ersatzlieferung erfolgen nur Zug um Zug gegen Herausgabe der ursprünglichen Lieferung.

Schadensersatzansprüche
1.6.1 Die Haftung von Wonsak – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die Wonsak oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.

1.6.2 In Fällen einer leichten fahrlässigen Verletzung – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit – wird die Haftung begrenzt auf vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn ist im Falle einer leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

1.6.3 Eine weitergehende Haftung wie in den Ziff.1.6.1 und 1.6.2 benannt, ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen /- ausschlüsse gelten jedoch nicht für gesetzlich zwingen vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. ProdukthaftungsG)

1.6.4 Aufgeführte Haftungsbeschränkungen /- ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Wonsak.

1.6.5 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.

1.6.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von Wonsak ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

1.7 Höhere Gewalt
1.7.1 Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen, befreien Wonsak für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
1.7.2 Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

1.8 Eigentumsvorbehalt
1.8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Wonsak. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Wonsak berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Wonsak liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

Der Kunde ist berechtigt die von Wonsak gelieferte Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Wonsak ab. Diese Abtretung wird hiermit angenommen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für Wonsak im eigenen Namen einzuziehen.

1.9 Vorschriften / Sicherheitsbestimmungen / technische Beratung und Schulung
1.9.1 Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

1.9.2 In Fällen, in denen Wonsak zu dem Schluss kommt, dass die Lieferung von Waren und Leistungen an den Kunden, aufgrund der Nichteinhaltung der Sicherheits- und technischen Standards, unsicher sei, kann Wonsak die eigenen vertragsmäßigen Verpflichtungen, Waren und Leistungen zu liefern, aussetzen, bis das Sicherheitsproblem vom Kunden behoben wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Standards behält sich Wonsak vor, bis zu deren Umsetzung die vertraglich geschuldete Leistung auszusetzen.

1.10 Chargenrückverfolgbarkeit
Falls der Kunde die Gase nicht selber verbraucht, verpflichtet er sich, für Gase, die einer gesetzlichen Pflicht zur Chargenrückverfolgbarkeit unterliegen (beispielsweise medizinische Gase oder Lebensmittelgase) die Verwendung der Gase mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) zu dokumentieren, die Verwendungsnachweise mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich an Wonsak herauszugeben.

1.11 Abtretungsverbot / Rechtsnachfolge
1.11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
1.11.2 Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, Wonsak jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.

1.12 Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

1.13 Datenschutz

1.13.1 Die Datenschutzgesetzgebung beinhaltet Verpflichtungen, die die Nutzer von personenbezogenen Daten erfüllen müssen und legt die Prinzipien für die Nutzung dieser Daten fest. Unter personenbezogenen Daten werden alle Informationen verstanden, die ein lebendes Individuum betreffen, das über die Daten identifiziert werden kann.

1.13.2 Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten, insbesondere nicht zu Werbezwecken.

Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es der Einwilligung des Betroffenen.

1.13.3 Wonsak stellt die personenbezogenen Daten auch Regierungsbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Dritten zur Verfügung, wenn Wonsak nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dies sei vom Gesetz her erforderlich oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus macht Wonsak die personenbezogenen Daten Dritten zugänglich, wenn Wonsak vom Kunden dazu ermächtigt wurde.

 

1.14 Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Hamburg, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

2 Sondervorschriften für die Überlassung von Behältern, Druckgasflaschen und Paletten

2.1 Mietzahlung
Container, Druckgasflaschen/-bündel, Dewar-Gefäße, Paletten, sowie sonstige transportable Behältnisse, die der Verwahrung und Versendung unserer Produkte dienen, werden im Folgenden als mobile Behälter bezeichnet.

2.1.1 Mobile Behälter die Wonsak dem Kunden überlässt, werden ausschließlich vermietet und nicht verkauft. Die mobilen Behälter werden dem Kunden nur zur Entnahme der von Wonsak gelieferten Gasfüllung, bzw. Trockeneis überlassen. Jede andere Benutzung ist – insbesondere aus Sicherheitsgründen – streng untersagt. Eine Weitergabe an Dritte oder erneute Befüllung durch einen anderen Lieferanten als Wonsak ist unter Anwendung von Ziffer 2.1.2 nicht gestattet. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für die mobilen Behälter.
2.1.2 Werden Gas-, Trockeneis oder mobile Behälter auf Veranlassung des Kunden an einen Dritten geliefert, hat der Kunde für die Einhaltung der Regelung unter 2.1.1 Sorge zu tragen und stellt Wonsak von jeglichen Haftungsansprüchen, mit Ausnahme der zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, frei.

2.1.3 Die mietweise überlassenen mobilen Behälter hat der Kunde nach der Entleerung unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an Wonsak zurückzugeben. Bei mobilen Behältern, die der Kunde länger als 3 Monate in seinem Besitz hat, fällt zusätzlich Langzeitmiete an.

2.1.4 Die Rückgabe erfolgt gegen Quittierung. Der Kunde kann den Nachweis der Rückgabe nur durch Vorlage einer schriftlichen Quittierung erbringen. Zurückgegebene mobile Behälter werden nur dem Kunden gutgeschrieben, der die mobilen Behälter bezogen hat. Dies gilt auch bei der Rückführung durch Dritte.

2.1.5 Die in der Mietrechnung / dem Behälter-Kontoauszug ausgewiesenen Bestände an mobilen Behältern beim Kunden hat dieser auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung / des Kontoauszugs bei Wonsak zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt. Die Rechnung / der Kontoauszug hat die Wirkung einer Saldenbestätigung.

2.1.6 Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an den mobilen Behältern.
2.1.7 Es gelten folgende Netto-Mietsätze:

Druckgasflaschen 0,30 €/ Tag

Trockeneisbehälter 4,00 €/ Tag

Dewar-Gefäße 3,50 €/ Tag

Tank 5,00 €/ Tag

Paletten 3,00 €/ Tag

2.2 Verlust / Beschädigung / Haftung / Verschmutzung
2.2.1 Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung der ihm überlassenen Behälter, Druckgasflaschen und Paletten. Bei Verlust, Untergang oder irreparabler Beschädigung der Behälter, Paletten und Druckgasflaschen oder einer Beschädigung, ist Wonsak berechtigt, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
2.2.2 Werden mobile Behälter, durch unsachgemäßen Gebrauch oder Lagerung verunreinigt, stellen wir Reinigungskosten in Höhe von 10 % der Ersatzbeschaffungspreise in Rechnung.

2.2.3 Der Kunde haftet für alle Kosten, die durch Beschädigung der mobilen Behälter entstehen. Die maximale Höhe der Kosten ist beschränkt auf die Ersatzbeschaffungskosten der mobilen Behälter.

2.2.4 Behälter, die mit Restdruckventilen ausgestattet sind, müssen mit Restdruck zurückgegeben werden. Bei Nichtbeachtung kann Wonsak eine Sicherheitsgebühr als Kompensation für die Kosten berechnen, die erforderlich sind, damit der Behälter gefahrlos wieder befüllt werden kann. Restgas in den zurückgegebenen Behältern wird nicht an den Kunden rückvergütet. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch die Entfernung oder Beschädigung der Behälterkennzeichnung verursacht werden.
2.2.5 Grundsätzlich gelten für die Ersatzbeschaffung von Behältern und Paletten folgende Preise:
Wonsak Flasche für alle Gase außer Acetylen

bis 10 Liter Inhalt 250,00 € pro Flasche
bis 20 Liter Inhalt 300,00 € pro Flasche
bis 50 Liter Inhalt 350,00 € pro Flasche

Für Acetylen gelten die doppelten Preise
Wonsak Palette 8000,00 € pro Palette
Wonsak Trockeneisbehälter 2000,00 € pro Box

Wonsak Tank 5000,00 € pro Tank

Wonsak Dewar-Gefäß 1200,00 € pro Gefäß

Wonsak Druckgas-Flaschenbündel 7000,00 € pro Bündel
Die Preise sind ab dem 1. Juni 2020 gültig und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten.
Der Preis für die Ersatzbeschaffung von hier nicht aufgeführten Behältern richtet sich jeweils nach dem aktuellen Wiederbeschaffungswert.

2.3 Sicherheitsleistungen

Wonsak ist berechtigt, nach eigenem Ermessen für die dem Kunden überlassenen mobilen Behälter nach den jeweils gültigen Sätzen, eine unverzinsliche Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn eine solche Sicherheitsleistung – insbesondere bei Neukunden – bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt, gegen Vorlage des Pfandzahlungsbelegs, nach Rückgabe der mobilen Behälter an Wonsak abzüglich der oben unter Ziffer 2.2 beschriebenen Belastungen.

2.4 Sicherheit
Sind Behälter, Druckgasflaschen und Paletten dem Anschein nach defekt, dürfen sie nicht verwendet werden. Wonsak ist unverzüglich über die Art des Defekts zu unterrichten und die beanstandeten Behälter, Druckgasflaschen und Paletten sind umgehend an Wonsak zurückzugeben.

2.5 Kundenbehälter
2.5.1 Bei Wonsak eingehende Druckgasflaschen des Kunden werden nach Kundenauftrag gefüllt. Soweit Wonsak nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, an Kundenbehältern TÜV-Abnahmen oder sonstige Prüfungen durchführen zu lassen oder Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, Wonsak die erbrachten Leistungen auch ohne entsprechenden Auftrag zu bezahlen.
2.5.2 Der Füllauftrag kommt mit der Unterzeichnung des Leergutlieferscheins durch den Kunden zu Stande. Wonsak ist berechtigt, nach Erfüllung des Füllauftrages ihre Leistung in Rechnung zu stellen.

Stand: 2023